Diese Regeln gelten beim Angeln in der Teichanlage Goslar Baßgeige
Auf dieser Seite findest Du ein paar Regeln, die Du während deines Aufenthaltes am Teich bitte beachtest.
Die Teichordnung ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Teichordnung
- Alle gefangenen Fische sind – sofern entnahmefähig – waidgerecht zu versorgen: zuerst betäuben, dann töten, erst danach den Haken entfernen.
- Ausnahmslos alle Fische müssen mit einem geeigneten Unterfangkescher gelandet werden.
- Das Fangen und Verwenden von Köderfischen ist grundsätzlich gestattet. Das Verwenden lebender oder mitgebrachter Köderfische ist ausdrücklich untersagt.
- Alle gesetzlich zugelassenen Fanggeräte dürfen verwendet werden.
- Das Ausnehmen auf dem Gelände ist nur bei Fischen gestattet, die für die Zubereitung während des Aufenthaltes gedacht sind. Die Innereien musst Du bei deiner Abreise mit nach Hause nehmen und fachgerecht entsorgen. Die Entsorgung auf dem Gelände oder im Gewässer ist ausdrücklich nicht gestattet.
- Es gilt für Spiegelkarpfen ein Entnahmefenster von 30 cm bis 60 cm. Alle Karpfen, größer und kleiner, müssen zurückgesetzt werden.
- Schuppen- und Graskarpfen dürfen unter keinen Umständen entnommen werden.
- Abfall muss sämtlichst wieder mitgenommen und außerhalb der Anlage entsorgt werden.
- Du darfst nur an dem Dir zugewiesenen Teich angeln.
- Innerhalb der Anlage darfst Du nur das Dir zugewiesene Teichgrundstück betreten.
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass alle Gäste einen unvergesslichen Aufenthalt auf unserer Anlage verbringen können ohne dabei von anderen, direkt oder indirekt beeinträchtigt zu werden. Über unsere Regeln hinaus gelten selbstverständlich weiterhin alle gesetzlichen Bestimmungen.
Fischereischein
In Niedersachsen ist zum Angeln kein Fischereischein nötig. Zum töten der Fische ist der Fischereischein allerdings nötig. Daher muss sich eine volljährige Person, die einen Fischereischein besitzt, bereiterklären die Aufsicht über und die Verantwortung für den waidgerechten Umgamg mit den Fischen zu übernehmen. Diese Aufsicht kann einer von Euch oder ein Mitarbeiter von mir führen.
Folgen bei Regelverstößen
Das Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen kann zum sofortigen und ersatzlosen Verlust der Angelerlaubnis führen. Die Entscheidung darüber liegt auschließlich im alleinigen Ermessen des Mitarbeiters vor Ort.
Auch ein wiederholter oder ein schwerer erster Verstoß gegen unsere Teichordnung oder die allgemeinen Geschäftsbedinungen kann zum Verlust der Angelerlaubnis führen. Wieder liegt die Entscheidung darüber im alleinigen Ermessen des Mitarbeiters vor Ort.